- Wechselregress
- Wẹch|sel|re|gress (Bankwesen)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Wechselregress — Wẹch|sel|re|gress, der (Geldw.): Anspruch des Inhabers eines Wechsels (2 a) gegenüber sämtlichen Verpflichteten, wenn der Wechsel bis zum fälligen Termin nicht bezahlt od. angenommen worden ist … Universal-Lexikon
Wechselregress — ⇡ Rückgriff … Lexikon der Economics